Die Staatsanwaltschaft will nicht lockerlassen.
Wer ist hier eigentlich arm?
Wäre es nicht so traurig, würde es vielleicht als schlechter Witz durchgehen:
Ein älteres Ehepaar, einen 64 Jahre alten Mann und seine 65 Jahre alte Frau stehen vor einem Altglascontainer irgendwo in der teuren Stadt München. Mit einem Greifarm fischen die beiden Flaschen aus dem Container.
Anwohner beobachten die Szene – und dann?
Mitleid?
Oder Dankbarkeit, ... -
dass man selbst keine Flaschen sammeln muss, um über die Runden zu kommen?
Nein.
So etwas darf nicht sein, da ruft man am besten direkt mal die Polizei!
Und was macht der Freund und Helfer?
Die Polizei, die so oft über Personalmangel klagt?
Sie rückt aus, übernimmt den Fall und sorgt dafür, dass alles vor Gericht kommt.
Das Amtsgericht München hat dann verhandelt. Einen Fall, bei dem es um 1,44 Euro Pfand-Wert geht.
Durchaus viel Geld für ein armes Ehepaar (er Rentner, sie Putzkraft) – aber als Gegenstand staatlicher Strafverfolgung und Rechtsprechung an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
Sie handelten korrekt
Und worüber reden wir hier eigentlich?Wir haben in Deutschland also ein Pfand-System.
Leere Flaschen sollen zurück in den Kreislauf.
Und wir haben Einwegflaschen.
Diese leeren Flaschen sollen in den Glascontainer, werden dann eingeschmolzen.
Wenn jetzt aber jemand leere Pfandflaschen in einen Altglascontainer wirft, hat er streng genommen nicht richtig gehandelt.
Schon moralisch gibt es also nichts einzuwenden, wenn jemand die Flaschen herauszieht, um sie in den Pfand-Kreislauf zurückzuführen.
Das mag etwas Lärm verursachen.
Aber darum ging es hier ausdrücklich nicht.
Es ging um Diebstahl.
Was kostet das den Steuerzahler?
Das Münchner Gericht lehnte eine Bestrafung ab, der Schaden sei viel zu gering gewesen. Unfassbar, aber die Staatsanwaltschaft legte sofort Beschwerde ein – die zum Glück abgewiesen wurde. Was kostet eigentlich so ein Verfahren den Steuerzahler? Wie viel tausendmal mehr als 1,44 Euro?Und: So viel Energie wie in diesem Fall würde man sich von den Strafverfolgungsbehörden öfter wünschen – gerne auch in wirklich wichtigen Fällen.
Das hat das Amtsgericht München nun entschieden: Wer aus einem Altglascontainer Pfandflaschen fischt, macht sich nicht strafbar!
Sofort nach der Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.
Anfang Mai hat aber das Landgericht München diese Beschwerde verworfen – die Entscheidung des Amtsgerichts ist also rechtskräftig.
Was für arme Menschen. Nicht das alte Ehepaar, nein: die petzenden Nachbarn, die merkwürdig übereifrigen Polizisten – und vor allem die Staatsanwaltschaft, die nicht locker lassen wollte.
Manchmal stimmt es eben doch: armes Deutschland!
Rentner in Deutschland müssen dies machen das ist die Wahrheit!
Einige können das Leben genießen, wie Unten zu sehen ist!
Es macht mich traurig ich weiß nicht wie es Dir dabei geht!?
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