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Montag, 5. November 2018

«Pakt widerspricht der Verfassung» So sagen Schweizer - Politiker


Niederlassungsfreiheit für alle. Der UNO-Migrationspakt führe zu einer globalen Personenfreizügigkeit, kritisiert die SVP. Bild: Keystone

Hans-Ueli Vogt erklärt, weshalb der Bundesrat den Migrationspakt nicht unterzeichnen soll.

Hans-Ueli Vogt: Der Migrationspakt verherrlicht Migration. Wer den Pakt liest, merkt schnell, dass es einzig darum geht, Migration als etwas Gutes, eine Quelle von Wohlstand, darzustellen, etwas, das allen Menschen nur Nutzen bringt. Natürlich hat Migration auch Vorteile, das gilt gerade auch für die Schweiz. Aber sie schafft eben auch Probleme. Mit dem Migrationspakt will man den Staaten und den Menschen die positive Sichtweise verordnen. Die ideologische Basis des Migrationspakts ist die Einführung eines universalen Menschenrechts auf Niederlassungsfreiheit.

Die Befürworter sagen, der Pakt solle Migration sicherer und geordneter machen – was ist daran verkehrt?


Der Pakt will Migration nicht einfach regeln. Er will sie begünstigen. Er stellt die Interessen der Migranten ins Zentrum. Die Staaten müssen dafür sorgen, dass die Leute nicht mehr kritisch über Zuwanderung sprechen. Der Pakt verabschiedet sich auch vom Prinzip, dass Integration in erster Linie in der Verantwortung der Zuwanderer liegt. Er ist voll von Forderungen an die Staaten, was sie alles tun müssen, damit die Einwanderer im Staat ihrer Wahl ein gutes Leben führen können. Zudem geht der Pakt davon aus, dass alle Länder sowohl Ein- als auch Ausreiseländer sind und damit das System quasi ausgeglichen ist. In Wirklichkeit sind die Migrationsströme einseitig. Es gibt eine Massenmigration von Afrika nach Europa und von Lateinamerika in die USA. Migration verursacht in den Herkunftsländern ebenso Probleme wie in den Aufnahmeländern.

Welche?

Meist migrieren junge Männer. Sie fehlen in ihren Herkunftsstaaten für den Wiederaufbau oder um politische Veränderungen herbeizuführen. In den aufnehmenden Ländern führt es zu Problemen, wenn Menschen aus anderen Kulturen, mit anderen Werten und Überzeugungen einwandern. Aus Staaten, die nie so etwas wie eine Aufklärung durchgemacht haben und in denen Menschenrechte nicht gelebt werden. Migration aus solchen Kulturen erachte ich als grösste Gefahr für die Freiheiten und die Menschenrechte in der Schweiz.

Der Bundesrat ist uneins, ob er den Pakt mit Vorbehalten unterschreiben soll. Trotzdem lobte Bundespräsident Alain Berset ihn in seiner Rede anlässlich der UNO-Generalversammlung. Hat er das Kollegialitätsprinzip verletzt?

Ich kenne die Details des Kollegialitätsprinzips zu wenig, um das zu beurteilen. Es ist aber sicher politisch nicht angebracht, Zustimmung zu signalisieren, obwohl das Geschäft noch pendent ist und es Widerstand dagegen gibt. Solche Aussagen machen es umso schwerer für die Schweiz, den Pakt im Dezember nicht zu unterschreiben.

Alain Berset sagte auch, Migranten würden neun Prozent des weltweiten Wohlstands produzieren.

Wie gesagt, hat Zuwanderung auch Vorteile, gerade auch für die Schweiz. Deswegen wollen wir aber keine totale globale Personenfreizügigkeit. Jeder Staat soll die Zuwanderung selber steuern und sie an seinen Bedürfnissen ausrichten.

Laut Aussenminister Ignazio Cassis ist der Migrationspakt rechtlich nicht verbindlich – wo also ist das Problem?

Von der formellen rechtlichen Unverbindlichkeit, also dem Charakter als Soft Law, darf man sich auf keinen Fall täuschen lassen. Der Migrationspakt enthält einen ganzen Abschnitt über seine Umsetzung. Dort steht, dass die Staaten sich verpflichten, die Ziele und Bekenntnisse des Pakts zu erfüllen. Ein zu diesem Zweck eingerichtetes Forum prüft regelmässig, welche Fortschritte die Staaten bei der Umsetzung machen. Die Staaten selber müssen Berichte dazu verfassen. Weiter soll der UNO-Generalsekretär der UNO-Generalversammlung alle zwei Jahre über die Umsetzung des Migrationspakts Bericht erstatten. So funktioniert die Durchsetzung von Soft Law – formelle rechtliche Verbindlichkeit braucht es dafür nicht.

Das lässt sich wohl kaum durchsetzen.

Wenn die Schweiz Soft Law in einem Bereich nicht umsetzt, gibt es erfahrungsgemäss innenpolitische Kräfte, die dies bei der betreffenden internationalen Organisation melden, die dann die Schweiz kritisiert. Darauf sagen die innenpolitischen Kräfte: «Seht, wir müssen unsere Gesetze ändern, wir sind dafür von einer internationalen Organisation kritisiert worden.»

Sie sagen «erfahrungsgemäss» – gibt es dafür Beispiele?

Ja, die Greco, eine Staatengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Korruption. Sie sagte, in der Schweiz gebe es Probleme mit der Justiz, weil die Richter von den politischen Parteien vorgeschlagen werden. Prompt löste das in Bern Forderungen aus, unser System der Richterwahl zu ändern. Obwohl es dafür gar keinen Grund gibt.

Ignazio Cassis sagte in einem Interview, die Schweiz unterzeichne den Pakt allenfalls mit Vorbehalten – geht das?

Nein. Das wäre bei einer Konvention möglich, bei der nur einzelne Punkte problematisch sind. Der Migrationspakt aber ist bereits in seiner Grundhaltung problematisch, weil er jedem Menschen das Recht auf weltweit freie Niederlassung zugesteht. Das verträgt sich nicht mit unseren Überzeugungen zur Zuwanderung, wie sie in unserer Verfassung stehen. Es verträgt sich übrigens auch nicht mit der Personenfreizügigkeit mit der EU, denn diese haben wir bewusst nur mit der EU und mit bestimmten anderen Staaten als Teil von Freihandelsabkommen vereinbart.

Sie sprechen die Masseneinwanderungs-Initiative an, die die Stimmbevölkerung 2014 angenommen hat?

Ja. Der neue Artikel 121a unserer Verfassung sagt, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert und keine Verpflichtung eingeht, die ihr diese Steuerung aus der Hand nimmt. Der Migrationspakt würde aber genau dies bedeuten: Dann steuert die UNO die Migration, und zwar nach dem Prinzip, dass sich jeder niederlassen kann, wo er will. Auch der Inländervorrang widerspricht dem Migrationspakt. Dieser sieht vor, dass Migranten der einheimischen Bevölkerung gleichgestellt sein sollen. Der Pakt steht aber auch im Widerspruch zum Ausländergesetz.

Inwiefern?

Beim Familiennachzug. Heute gilt, dass man nur die engste Familie, also Ehepartner und Kinder, nachziehen darf, und dies auch nur dann, wenn man nicht von der Sozialhilfe abhängig ist und über eine genügend grosse Wohnung verfügt. Davon ausgenommen sind einzig anerkannte Flüchtlinge. Der Migrationspakt dagegen will die Zusammenführung von Familien generell erleichtern, Einkommen und Stand der Integration spielen da keine Rolle mehr.

Es ist doch aber klar, dass ein unverbindlicher Pakt nicht stärker gewichtet wird als demokratisch zustande gekommene Gesetze.

Wie gesagt, wir müssten der UNO Rechenschaft ablegen über unsere Fortschritte bei der Umsetzung des Migrationspakts. Wir müssten also unsere Gesetze ändern.

Der Pakt widerspricht der Verfassung, darf ihn der Bundesrat unterzeichnen?

Nein. Darum ist die Selbstbestimmungs-Initiative so wichtig, über die die Stimmbevölkerung im November abstimmt. Sie will, dass die Bundesverfassung dem nicht zwingenden internationalen Recht vorgeht. Bundesrat, Verwaltung und Parlament müssen sich bei ihrer ganzen Tätigkeit an die Verfassung halten. Beim EU-Rahmenabkommen und beim UNO-Migrationspakt sehen wir einen Bundesrat am Werk, der die Verfassung nur noch als unverbindliche Empfehlung ansieht. Es ist Zeit, dass wir ihn mit der Selbstbestimmungs-Initiative verbindlich daran erinnern, dass er sich an die Vorgaben zu halten hat, die die Bürger ihm gegeben haben.

Was wären die Konsequenzen, wenn die Schweiz den Pakt nicht unterschreiben würde?

Innenpolitisch wäre das positiv, weil der Bundesrat damit bei der Migration den Volkswillen umsetzen würde. Er würde damit seinen Respekt für unsere Verfassung bezeugen. International wäre man wohl erstaunt, dass die Schweiz nun doch nicht mitmacht, aber das müssten wir aushalten.

Die Befürworter des Pakts sagen, der Schweiz drohe ein Imageverlust.

Jene, die von Imageschaden sprechen, denken immer nur daran, wie ein solcher Entscheid bei den Politikern und bei den Medien anderer Länder aufgenommen wird. Dabei sollte man sich nicht in erster Linie am Image ausrichten, sondern daran, was für die Schweizer Bevölkerung gut ist. Zudem denken andere Länder, wenn man nicht nur Politiker und Medien fragt, ebenfalls kritisch über Migration. Die Menschen in diesen Ländern beneiden uns darum, dass bei uns die Menschen mitreden können. Sie hätten Respekt dafür, dass wir es wagen, diesen Migrationspakt abzulehnen, den sich eine Gruppe von hohen Beamten ausgedacht hat.

Hans-Ueli Vogt (48) ist Zürcher SVP-Nationalrat und Professor für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich. (Basler Zeitung)


Erstellt: 08.10.2018, 09:43 Uhr

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