Merkel hat wieder
gelogen:
Auch Verfassungsschutz Chef Maaßen bestätigt Falschinformation aus
Chemnitz
Merkel beruft sich auf gestellte Videoaufnahmen aus Reihen
der linksextremistischen Terror-Organisation „Antifa“–
– es habe Bilder gegeben,
die „sehr klar Hass und damit auch die –
Verfolgung unschuldiger Menschen“
gezeigt hätten.
Davon müsse man sich distanzieren“, so Merkel s
befremdlichen,
wie haltlosen Worte.
Der
Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen sichtet die Fakten: In Chemnitz
gibt es „gute Gründe, dass es sich um eine gezielte Falschinformation handelt“
Es gebe keine Belege dafür, dass ein in TV und Internet gezeigtes Video, das Hetzjagden zeigen soll, authentisch ist.
Gab es eine Hetzjagd in Chemnitz oder nicht?
Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz äußert sich, wie auch schon zuvor der Generalstaatsanwalt in Sachsen eindeutig:
Er habe deutliche Zweifel und widerspricht damit der Kanzlerin, die ohne Beweise, die Chemnitzer pauschal des Rassismus und sogar eines Programms an Ausländern bezichtigte.
P/S:
Meines Erachtens nach ist Merkel als Kanzlerin nicht mehr tragbar!
Sign: #Initiative Aufhebung der Immunität der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel https://openpetition.de/!rhxmb via @oPetition
https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-immunitaet-der-bundeskanzlerin-frau-dr-angela-merkel |
Grund und Ziel der Petition: Aufhebung der Immunität der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel Zur Aufklärung des Tatbestandes der Volksverhetzung Zur Aufklärung des Tatbestandes der Verleumdung Zur Aufklärung des Tatbestandes der Beleidigung
Reason
Die Welt schaut auf Chemnitz!
Wir als Bürger fordern mit der Unterschrift dieser Petition den Deutschen Bundestag auf, die Immunität der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel aufzuheben
STRAFANZEIGE und Strafantrag sind gestellt worden:
Wegen VOLKSVERHETZUNG Paragraph 130 StGB
sowie wegen Paragraf 126 StGB, und Paragraf 111 StGB, sowie wegen Verleumdung und übler Nachrede Paragraph § 187 StGB sowie wegen Beleidigung Paragraph § 185 StGB
sowie wegen Paragraf 126 StGB, und Paragraf 111 StGB, sowie wegen Verleumdung und übler Nachrede Paragraph § 187 StGB sowie wegen Beleidigung Paragraph § 185 StGB
gegen Angela Merkel, Bundeskanzlerin Zustellungsadresse: Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
Dies erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung, da er einen „Teil der Bevölkerung“, das heißt eine Gruppe, die sich durch „irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal“ als erkennbare Einheit heraushebt, mithin die Teilnehmer der friedlichen Demonstrationen am 26.08.2018, 27.08.2018, 30.08.2018 sowie am 01.09.2018 in Chemnitz - siehe unten und beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet:
Sächsische Verfassung Artikel 5 [Staatsvolk, Minderheiten] (1) Dem Volk des Freistaates Sachsen gehören Bürger deutscher, sorbischer und anderer Volkszugehörigkeit an. Das Land erkennt das Recht auf die Heimat an. (2) Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung. (3) Das Land achtet die Interessen ausländischer Minderheiten, deren Angehörige sich rechtmäßig im Land aufhalten. www.augsburger-allgemeine.de/video/Merkel-Keinen-Platz-fuer-Hetzjagden-auf-Auslaender-id52037286.html
Frau Merkel hat es wiederholt und wohlwissend nochmal erneuert durch die Ablehnung der Entschuldigung. Hier ist somit der Vorsatz zusätzlich gegeben! www.mmnews.de/politik/88282-meuthen-fordert-entschuldigung-77
Insbesondere der Tatbestand in § 130, Abs. StGB ist durch die (weltweite) Veröffentlichung erfüllt. ( § 11 Abs. 3 StGB).
ANLAGEN zur Anzeige Frau Dr. Merkel Eine Hetzjagd hat nicht stattgefunden – so der MP Kretzschmar in seiner Erklärung vom deutsch.rt.com/inland/75545-sachsens-ministerprasident-kretschmer-es-gab-keine-hetzjagd-chemnitz/
Oder meint Frau Merkel mit N. A. Z. I das!?
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