Österreich steigt aus UNO-Migrationspakt aus
Österreichische Votum´s-Erklärung zum UN-Migrationspakt im Wortlaut:
Die Republik Österreich ist ein Rechtsstaat mit einer funktionierenden Gerichtsbarkeit. Alle gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen der Republik erfolgen unter Einhaltung der in innerstaatlichen Gesetzen und völkerrechtlichen Verträgen festgehaltenen Menschenrechte. Die Republik entscheidet souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich. Ein Menschenrecht auf Migration ist der österreichischen Rechtsordnung fremd. Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des "Migranten" ist zurückzuweisen.
Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (VN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt.
Die Zulassung zum österreichischen Arbeitsmarkt und die Gewährung von Sozial- und Gesundheitsleistungen dürfen in Österreich nur aufgrund nationaler gesetzlicher Vorschriften gewährt werden. Der VN-Migrationspakt darf in diese gesetzlichen Vorschriften keinesfalls eingreifen, jegliche in diese Richtung zielende Absichten werden strikt zurückgewiesen. Das gilt auch für die Schaffung neuer Ansprüche und Rechte für Migranten im Wege des VN-Migrationspaktes. Insbesondere lehnt Österreich folgende Punkte des VN-Migrationspaktes ab, soweit sie über die geltende österreichische Rechtslage hinausgehen:
- Erleichterung des Status-Wechsels regulärer-irregulärer Migrant
- Familienzusammenführung soll erleichtert werden
- Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt
- Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung
- Zurverfügungstellung einer Grundversorgung
- Zurverfügungstellung von Schul-Ressourcen
- Zugang zu höherer Bildung
- Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen
- Erleichterung von Unternehmensgründungen
- Zugang zum Gesundheitssystem
- Ansiedlung´s-Optionen für Klima-Flüchtlinge
- Übernahme von Best-practices in der Integration
- Verfolgung von Hass-verbrechen
- Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hass-verbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)
- Verhinderung von Täter-Profilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion
- Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz
- Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammel-Abschiebungen
- Österreich verwehrt sich dagegen, dass der VN-Migrationspakt ein Österreich bindendes Völkergewohnheitsrecht begründet oder im Wege von soft law in irgendeiner Weise rechtliche Wirkung für Österreich entfalten könnte. Die Heranziehung des Paktes zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch nationale oder internationale Gerichte wird abgelehnt. Auch kann dieser Pakt keine Kompetenzverschiebungen innerhalb der Europäischen Union bewirken.
- Die Republik Österreich, vertreten durch die österreichische Bundesregierung nimmt daher den VN-Migrationspakt nicht an, hat dies schriftlich gegenüber den Vereinten Nationen erklärt und bringt diesen österreichischen "Nicht-Beitritt" durch ihre Stimmenthaltung zum Ausdruck. Dazu hält sie fest:
Österreich erklärt ausdrücklich den VN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.
Der VN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staaten-Praxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als "persistent objector" anzusehen.
Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des VN-Migrationspaktes entstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein. (APA)
Dies sollte man auch lesen:
Globale Migrationspakt der UNO ist die Globale Bevölkerung´s-Reduzierung Vorstufe!
Jean-Claude Juncker EU-Kommissionspräsident ist jedenfalls voll dabei… beim NATO-Gipfel
Sie wollen den Pakt zur grenzenlosen Migration. Wir wollen das nicht!
Stoppen wir den Migrationspakt!
DANKE!
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