Der
Ehrentag des unabhängigen Landes Österreich wurde bereits vor
langer Zeit gefeiert.
Hier gab es dann Mächtig streit um den Text -
Ein Video dazu am Ende des Artikels
Allerdings gilt der 26.
Oktober erst seit 1965 als Nationalfeiertag und
somit als gesetzlicher Staatsfeiertag.
Ab 1919 wurde der 12. November
als Staatsfeiertag gefeiert.
Ab 1934 galt der 1. Mai als neuer
Nationalfeiertag.
Von 1955 bis 1964 wurde in Österreich am 26.
Oktober der Tag der Fahne gefeiert.
Der Anlass für diesen
Feiertag war die immerwährende Neutralität Österreichs, welche
durch den österreichischen Nationalrat durch ein Verfassungsgesetz
festgelegt wurde.
Ein Jahr später, am 26. Oktober 1965, erfolgte die
Umbenennung dieses Feiertages auf den Nationalfeiertag.
Dieser Tag
gilt nunmehr in Österreich als gesetzlicher Feiertag und ist
arbeitsfrei.
Der Österreichische Nationalfeiertag steht in Zusammenhang mit dem Tag der Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15. Mai 1955.
Der Österreichische Nationalfeiertag steht in Zusammenhang mit dem Tag der Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15. Mai 1955.
Durch diesen Staatsvertrag erlangte
Österreich die Freiheit nach der Besatzungszeit wieder.
Seit dem
Zweiten Weltkrieg wurde Österreich von den alliierten Streitkräften
besetzt, eingeteilt in vier Besatzungszonen.
Die Unterzeichnung des
Staatsvertrages war der erste Schritt in Richtung Unabhängigkeit.
Doch erst nach der Ratifizierung des Staatsvertrages durch alle
Besatzer und unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen waren
sämtliche Besatzung´s-Länder daran
gebunden, Österreich
zu verlassen.
Diese Frist endete am 25. Oktober 1955.
Somit galt Österreich ab
26. Oktober 1955 als freies Land,
das auf seine Neutralität sehr viel Wert legte.
Drei grundlegende
Dokumente stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
Nationalfeiertag.
Dazu zählt das Verfassungsgesetz, in welchem die
immer währende Neutralität beurkundet ist, die
Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 und der Staatsvertrag.
Damit drückt Österreich seinen Willen zur Erhaltung
der Unabhängigkeit und zur Bewahrung der Neutralität aus.
Mit der Bestätigung der Neutralität verpflichtete sich Österreich,
keine militärischen Bündnisse mit anderen Staaten einzugehen.
Beziehungen hinsichtlich wirtschaftlicher oder kultureller Natur sind
hingegen erlaubt.
Bereits im Jahr 1955 wurden die österreichischen
Flaggen gehisst, um auf die Neutralität, Unabhängigkeit und
Souveränität von Österreich hinzuweisen.
Und auch heute sieht man
am Nationalfeiertag vielerorts die rot-weiß-roten
Fahnen.
Österreich-weit werden am 26. Oktober zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt, welche an die Freiheit Österreichs und besonders an die Neutralitätund Unabhängigkeit des Landes erinnern sollen. Die österreichische Bevölkerung verwurzelt sich immer stärker mit den Farben rot-weiß-rot und weiß die Bedeutung des Bestehens des selbständigen und neutralen Staates Österreichs zu schätzen.
Österreich-weit werden am 26. Oktober zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt, welche an die Freiheit Österreichs und besonders an die Neutralitätund Unabhängigkeit des Landes erinnern sollen. Die österreichische Bevölkerung verwurzelt sich immer stärker mit den Farben rot-weiß-rot und weiß die Bedeutung des Bestehens des selbständigen und neutralen Staates Österreichs zu schätzen.
Der Nationalfeiertag ruft in der österreichischen
Bevölkerung immer wieder ein Nationalbewusstsein hervor, das durch
die Begehung dieses Tages Jahr für Jahr gestärkt wird.
Für viele
Österreicher stellt die Neutralität des Landes einen wichtigen
Identität´s-Faktor dar.
Durch die Neutralität hoffen viele Bürger,
vor eventuellen Kriegseinsätzen bewahrt zu sein.
Seit Österreich
der EU beigetreten ist, steht die Neutralität des Landes unter einem
ungünstigen Stern.
Ein denkbarer Beitritt zur Nato könnte die
Neutralität aufs Spiel setzen.
Immer wieder wird leider diskutiert, was in
diesem Fall mit dem Bundesverfassungsgesetz geschehen würde, in
welchem Österreich sich verpflichtet hat, unabhängig und neutral zu
bleiben und somit einen bedeutenden Beitrag zum Weltfrieden zu
leisten.
Die Neutralität in der Verfassung
Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 -
über die Neutralität Österreichs.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.
(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.
(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.
Dies sollte auch nie geändert werden!
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Die Migration´s-macht: -
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ZiB24 - "Gabalier & Rauch-Kallat und
der Text der Bundeshymne" - 26.6.2014
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